Regelungen zum Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz 2020
Nachfolgend finden Sie die für das Jahr 2020 gültigen Regelungen den Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz.
Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie den Parallelerlass zu den Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Ausnahmegenehmigungen Erlass vom 20.12.2019 (pdf, 233938 Byte)
Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen von angefallenem Sturmholz (pdf, 86291 Byte)
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