Wer für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr einen Fachkundenachweis benötigt, sollte umgehend sicherstellen, dass dieser EU-konform ist und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.
Schon kurzfristig könnte der Fall eintreten, dass anerkannte Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulabschlüsse wie etwa die zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt oder Diplom-Verkehrswirtschaftler nicht mehr automatisch als Fachkundenachweise akzeptiert werden.
Denn: Ab dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Berufzugangsverordnung EG 1071/2009, die eine Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfordert. Das bedeutet für die Praxis:
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