Bezirksgruppe Lüneburg-Wolfsburg

Regelungen zum Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz 2020

Nachfolgend finden Sie die für das Jahr 2020 gültigen Regelungen den Abtransport von Sturm- und Kamalitätsholz.

Zu Ihrer weiteren Information erhalten Sie den Parallelerlass zu den Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Ausnahmegenehmigungen Erlass vom 20.12.2019 (pdf, 233938 Byte)
Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen von angefallenem Sturmholz (pdf, 86291 Byte)

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.

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Kontakt

BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.