Bezirksgruppe Lüneburg-Wolfsburg

Elektronische Beantragungen von A1-Bescheinigung

Im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern ins EU (EWR)-Ausland oder die Schweiz gilt bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen ab dem 01.01.2019 das elektronische Verfahren obligatorisch.

Diese Änderung betrifft jedoch nur den Fall der „Entsendung“ von Arbeitnehmern, nicht den Fall der „Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten“.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.

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Kontakt

BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.