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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine/für militärische Transporte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Wir stellen Ihnen die niedersächsische Ausnahmeregelung vom 28. Juni 2023 (Anlage 1)  zur Verüfung, wonach gewerbliche Beförderungen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2023 bis einschließlich 31. März 2024 ausgenommen werden.

Darüber hinaus wird für diese Hilfstransporte auch eine Ausnahme vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung erteilt.

 

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 StVO für militärische Transporte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Nachfolgend finden Sie außerdem die niedersächsische Ausnahmeregelung vom 28.06.2023 (Anlage 2), wonach gewerbliche militärische Transporte der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Niedersachsen ab dem 1. Juli 2023 bis einschließlich 31. März 2024 ausgenommen werden. Ferner wird für diese militärischen Transporte auch eine Ausnahme vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung erteilt.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.

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