Fachvereinigung <br>Güterkraftverkehr und <br>Entsorgung

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Güterkraftverkehr und
Entsorgung

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat die hier hinterlegten niedersächsischen Ausnahmeregelungen vom 20. März 2024 veröffentlicht, wonach

  1. gewerbliche militärische Transporte der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte und
  2. gewerbliche Beförderungen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen

in Niedersachsen ab dem 1. April 2024 bis einschließlich 31. März 2025 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ausgenommen werden.

Ausnahme für Hilfstransporte (pdf, 91079 Byte)
Ausnahme für militärische Transporte (pdf, 91079 Byte)

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