Fachvereinigung <br>Güterkraftverkehr und <br>Entsorgung

Fachvereinigung
Güterkraftverkehr und
Entsorgung

Stichtag 04.12.2011: EU-konforme Fachkundenachweise rasch einholen!

Sach- und Fachkundenachweise müssen gegebenenfalls umgeschrieben werden

Wer für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr einen Fachkundenachweis benötigt, sollte umgehend sicherstellen, dass dieser EU-konform ist und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.

Schon kurzfristig könnte der Fall eintreten, dass anerkannte Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulabschlüsse wie etwa die zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt oder Diplom-Verkehrswirtschaftler nicht mehr automatisch als Fachkundenachweise akzeptiert werden.

Denn: Ab dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Berufzugangsverordnung EG 1071/2009, die eine Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfordert. Das bedeutet für die Praxis:

  1. Bislang erteilte Fachkundenachweise der Industrie- und Handelskammern behalten ihre Gültigkeit.
     
  2. Für anerkannte Ausbildungsberufe, die beim Marktzugang einer Prüfung der fachlichen Eignung gleich gesetzt werden, stellt die zuständige Industrie- und Handelskammer auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Allerdings nur dann, wenn die Ausbildung entweder bereits abgeschlossen ist oder der Ausbildungsbeginn vor dem 4. Dezember 2011 liegt, dann erfolgt die Anerkennung mit Abschluss der Ausbildung.
     
  3. Die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit als Fachkundenachweis ist nur noch möglich, wenn bei der zuständigen IHK vor dem 4. Dezember 2011 ein entsprechender Antrag mit Nachweis einer fünfjährigen, ununterbrochenen leitenden Tätigkeit gestellt wurde. Ab dem 4. Dezember 2011 sind dann nur noch Anträge bei der zuständigen IHK möglich, wenn die ununterbrochene leitende Tätigkeit am Stichtag 4. Dezember 2009 (Inkrafttreten der EU-Verordnung 1071/2009) bereits mindestens zehn Jahre bestanden hat.
     
  4. Einen entsprechenden Musterantrag für die unter 3.) genannten Fälle finden Sie nachstehend. Hinweis: Bei Antragstellung ist eine Kopie des Personalausweises mit einzureichen.

 

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Ihre Fachvereinigung gern zur Verfügung.

Musterantrag für Güterkraftverkehrsunternehmen (pdf, 26858 Byte)

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