Der BFH hat seine Rechtsprechung in Bezug auf die regelmäßige Arbeitsstätte geändert.
Demnach kann ein Arbeitnehmer, wenn überhaupt, nur noch höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.
Das Merkblatt „Auswirkungen des neuen steuerlichen Reisekostenrechts auf Spesenzahlungen an das Fahrpersonal“ stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.