Wie jedes Jahr können alte Unterlagen, wie Belege, Quittungen und Rechnungen vernichten werden, sobald steuerrechtliche bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen enden.
Für Transportlogistikunternehmen gelten zudem spezielle Aufbewahrungspflichten für Tachoscheiben und digitale Fahrdaten. Die nachfolgenden Ausführungen und die beigefügte Tabelle geben Auskunft darüber, welche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen sind und wann welche Unterlagen vernichtet werden können.
Nähere Informationen sind in den Anlagen detailliert aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.