Der BGL informierte seine mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen mit Presseerklärung vom 18.09.2015 über die neuen Verlader-AGB (DTLB) und wies auf deren Risiken für den Auftragnehmer hin.
Kostentreibende überobligatorische Nebenpflichten und unkalkulierbare, meist nicht voll versicherbare Haftungsrisiken, die zum finanziellen Ruin des Unternehmers führen können, sind inakzeptabel.
Darüber hinaus warnen führende Versicherer, dass eine vertragliche Haftung aus AGB nur dann versichert ist, wenn der Versicherer dem Einschluss dieser Bedingungen in den Versicherungsschutz ausdrücklich zugestimmt hat.
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