Fachvereinigung <br>Güterkraftverkehr und <br>Entsorgung

Fachvereinigung
Güterkraftverkehr und
Entsorgung

Bündelung von Fragen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

Zum 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Bei der Umsetzung der DSGVO werden Verbände wie auch Mitgliedsunternehmen mit Fragen konfrontiert, die bisher nicht abschließend geklärt werden können, da in der DSGVO viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten sind und bisher noch keine Rechtsprechung zur DSGVO ergangen ist.

Der BGL hat sich mit den Bundesverbänden AMÖ, BIEK, BDO, BWVL und DSLV darauf verständigt, bei den betroffenen Unternehmen und Verbänden vorhandene Fragen zentral zu sammeln. Sofern dies möglich ist, sollen gestellte Fragen beantwortet und im Übrigen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übermittelt werden. Es wird erwartet, dass sich durch die Bündelung der Fragestellung die Chance verbessert, eine umfassende Antwort und flächendeckende Information aller betroffenen Verbände und Unternehmen zu erhalten. Weitere Informationen können Sie dem Schreiben der AMÖ entnehmen.

Offene Fragen Datenschutzgrundverordnung (pdf, 99422 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.

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Der BGL bittet seine Mitgliedsorganisationen daher, datenschutzrechtliche Eingaben der Mitglieder zu sammeln und bis spätestens zum

20. April 2018 

an Herrn Schneider beim DSLV (TSchneider@dslv.spediteure.de) zu übermitteln. Dort werden die eingehenden Fragen für alle Verbände zentral gesammelt. Gerne wird es gesehen, wenn die Eingaben bereits vor dem genannten Termin eintreffen.

 

Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, die eingehenden Fragen direkt an den BGL zu übermitteln (albert@bgl-ev.de). Der BGL wird sie dann weiterleiten.

Nach einer gemeinsamen Auswertung wird der BGL über das weitere Vorgehen informieren.

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.