Ausgleichszahlungen bei nicht getauschten Paletten sind nach dem BMF-Erlass vom 5. November 2013 Schadenersatzforderungen und damit von der Umsatzsteuer befreit.
Wird für diese Zahlungen jedoch Umsatzsteuer verlangt und bezahlt, so wird dies für eine Übergangsfrist nicht beanstandet. Diese Übergangsfrist ist mit dem beiliegenden BMF Schreiben erneut verlängert worden, und zwar auf den 1. Januar 2015.
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