Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat Erläuterungen hinsichtlich der Dokumentation der Ruhezeiten bzw. von Urlaub und Krankenstand gemäß Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 veröffentlicht.
Wir empfehlen allen im Österreichverkehr tätigen Unternehmen und Fahrer diese Vorgaben zu beachten.
Nachfolgend erhalten Sie die Erläuterungen des BMVIT hinsichtlich der Dokumentation mit Datum vom 01.04.2015 zu Ihrer Kenntnis.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.