Die österreichische Regierung hat eine neue Mauttarifverordnung über die Mauttarife für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM ab 1. Januar 2019 verabschiedet.
Entgegen dem Verordnungsentwurf werden im Jahr 2019 den Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro VI lediglich 40 % der externen Kosten für die Luftverschmutzung angelastet. Im Jahr 2020 sollen schließlich 100 % der externen Kosten der Luftverschmutzung Euro VI Fahrzeugen angelastet werden.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.