Mit der Richtlinie (EU) 2015/719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 wird die Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr geändert.
Die Richtlinie (EU) 2015/719 tritt am 26. Mai 2015 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen diese bis spätestens zum 7. Mai 2017 in nationales Recht umsetzen. Für gewisse Punkte bestehen längere Umsetzungsfristen, da noch entsprechende Durchführungsakte zu erarbeiten/erlassen sind.
Die Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG in 2015/719 finden Sie nachfolgend.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.