In dieser Woche haben wir ein Papierrundschreiben mit Informationen über die unter Federführung des BGL erarbeitete Verbandslösung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen VW im Diesel-Skandal versendet.
Mit den bekannten Kooperationspartnern aus dem LKW-Kartell-Klageverfahren, myRight (Financialright), Hausfeld und dem Prozessfinanzierer Burford Capital, bietet der BGL so seinen Mitgliedern an, Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen geltend zu machen.
Um zu erkennen, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind und welche konkreten Schritte Sie zur Rechtsdurchsetzung nun einleiten müssen, möchten wir Ihnen ergänzend zum Papierrundschreiben über den folgenden Link eine Auflistung der vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeuge und ein Informationsblatt mit den wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zur Verfügung stellen.
Betroffen vom Diesel-Skandal sind UNTERNEHMER und Verbraucher. Sie können über die Verbandslösung also sowohl Ihren Firmenwagen als auch Ihr Privatfahrzeug anmelden. Ansprüche können Sie über eine „Sammelklage/Abtretungsmodell“ (keine Rechtsschutzversicherung erforderlich) oder über eine Einzelklage bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über den Rechtsdienstleister myRight verfolgen
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung stehen.