Mit der StVONovelle hat der Bundesrat wesentliche Änderungen für Großraum und Schwertransporte beschlossen.
Geändert wird die Behördenzuständigkeit in § 47 Abs. 1 und 2 StVO sowie die Gebührenordnung Straßenverkehr (Nr. 263.1 GebOSt). BGL und BSK wenden sich an den Bundesverkehrsminister Scheuer.