Unternehmen, die ein Online-Portal betreiben, um ihre speditionellen Leistungen gegenüber Endverbrauchern (B2C) anzubieten, müssen ab 1.8.2012 berücksichtigen, dass die Informationspflichten beim Abschluss von Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, also in klassischer Weise für den Vertrieb über Online-Shops, erweitert werden.
Auf der Bestellübersichtsseite müssen eine Leistungsbescheibung, die Mindestlaufzeit, der Gesamtpreis und Zusatzkosten „klar und verständlich“ zur Verfügung gestellt werden.
Nähere Einzelheiten lesen Sie hier:
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 / 9626-260.