Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) verabschiedet.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) soll das Cybersicherheitsniveau in Deutschland angehoben werden. Im Vorfeld hatte sich der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit mehreren Stellungnahmen und in Verbandsanhörungen an der Entstehung des Gesetzes beteiligt, zuletzt mit einer Stellungnahme am 3. Juli 2024.
Wesentliche Regelungsgegenstände des vorliegenden Gesetzesentwurfs sind:
Ob ein Unternehmen ein Betreiber einer wichtigen oder besonders wichtigen Einrichtung ist, bestimmt sich zudem nach Artikel 1 § 28 in Verbindung mit Anlage 1 und 2 des NIS2UmsuCG. Die Anlagen enthalten die Sektoren der besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Logistik ist kein eigenständiger Sektor und auch kein Subsektor im Sektor Transport und Verkehr. Eine Betroffenheit der gesamten Logistikbranche konnte damit abgewendet werden, eine Betroffenheit einzelner Logistikunternehmen kann sich trotzdem aus anderen Tatbeständen der Anlagen 1 und 2 ergeben (siehe dazu die angehängte DSLV Stellungnahme).
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Der Vorschlag wird voraussichtlich im Frühherbst zunächst im Bundestag debattiert und verabschiedet, bevor der Bundesrat abschließend zustimmen muss. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll eigentlich bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen. Durch das parlamentarische Verfahren, die Verkündung im Amtsblatt und das Inkrafttreten ist ein Abschluss vor 2025 möglich, aber unwahrscheinlich.
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