Das NIS2UmsuCG novelliert das BSIG grundlegend. Kernziel ist die Stärkung der digitalen Resilienz von Einrichtungen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft bedeutsam sind. Der DSLV erläutert die Pflichten, die für Betreiber wichtiger oder besonders wichtiger Einrichtungen gelten. Im Mittelpunkt stehen Registrierung, Risikomanagement, Melde- und Unterrichtungspflichten sowie die Organverantwortung der Geschäftsleitung.
Das NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und hat das Ziel, die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen müssen prüfen, ob sie als besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen unter die neue Regulierung fallen.
Der DSLV hat einen Leitfaden für Logistik- und Speditionsunternehmen erstellt, damit die Unternehmen anhand der gesetzlichen Tatbestände systematisch und sachgerecht einordnen können, ob sie unter die neue Regelung fallen. Er bietet eine juristisch fundierte Interpretationshilfe, ohne eine verbindliche Einzelfallbewertung vorwegzunehmen.
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