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Änderungen der Förderrichtlinien „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die geänderten Förderrichtlinien im Rahmen des Mautharmonisierungsprogramms „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ für die Förderperiode 2023 am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind folgende Änderungen verbunden:

 

  1. Streichung der Fördergegenstände „Ladungssicherung“ (Maßnahme 1.4) und „Berufsbekleidung“ (Maßnahme 2.1) in der De-minimis-Richtlinie aufgrund einer Eingabe des Bundesrechnungshofs
  2. Umbenennung der Bewilligungsbehörde „Bundesamt für Güterverkehr (BAG)“ in „Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)“ in den Texten der Förderrichtlinien


Die Änderungstexte sowie die konsolidierten Richtlinienfassungen sind beigefügt.

Für das Förderprogramm „De-minimis“ der Förderperiode 2023 beginnt die Antragsfrist am
9. Januar 2023. Anlage 1 zum Antrag „Fahrzeugaufstellung“ steht bereits jetzt zur Verfügung.

 

Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stellt das BALM voraussichtlich ab 27. Dezember 2022 unter http://www.balm.bund.de zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für die Förderprogramme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ jeweils am 16. Januar 2023 beginnt.

Zweite Änderung der Förderrichtlinie Sicherheit und Umwelt (pdf, 142266 Byte)
Erste Änderung der Förderrichtlinie betrieblichen Ausbildungsverhältnissen (pdf, 140666 Byte)
Dritte Änderung der Förderrichtlinie Weiterbildung (pdf, 141288 Byte)
Richtlinie Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen (pdf, 134858 Byte)
Richtlinie Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen (pdf, 106549 Byte)
Richtlinie Förderung der Weiterbildung (pdf, 124586 Byte)

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