Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die geänderten Förderrichtlinien im Rahmen des Mautharmonisierungsprogramms „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ für die Förderperiode 2023 am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind folgende Änderungen verbunden:
Die Änderungstexte sowie die konsolidierten Richtlinienfassungen sind beigefügt.
Für das Förderprogramm „De-minimis“ der Förderperiode 2023 beginnt die Antragsfrist am
9. Januar 2023. Anlage 1 zum Antrag „Fahrzeugaufstellung“ steht bereits jetzt zur Verfügung.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stellt das BALM voraussichtlich ab 27. Dezember 2022 unter http://www.balm.bund.de zur Verfügung. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für die Förderprogramme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ jeweils am 16. Januar 2023 beginnt.
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