Am 25. Juli 2024 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)“ in Kraft getreten. Durch eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Betriebsratsvergütung sollen die Grenzen einer (un)zulässigen Entlohnung von Betriebsräten in Zukunft klarer umrissen werden. Der DSLV gibt einen Überblick über die Gesetzesänderung.
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