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Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis 30. Juni 2023

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Demnach werden die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes (Absenkung der Mindesterfordernisse für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie Ermöglichung des Bezugs von Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer) bis 30. Juni 2023 verlängert.
 
Mit der erneuten Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes sollen Betriebe und Beschäftigte im Hinblick auf die durch den Ukraine-Krieg verursachte unsichere wirtschaftliche Situation weiter unterstützt werden.
 
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (pdf, 143985 Byte)

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