Die EU-Kommission hat Deutschland durch Beschluss vom 30. Juni 2021 dazu ermächtigt, den Zeitraumraum für die Geltung der sogenannten Omnibus-2-Verordnung um drei Monate zu verlängern. Die Verlängerung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die relevanten Dokumente und Bescheinigung werden nun, wenn sie zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. September 2021 (zuvor 30. Juni 2021) ablaufen/abgelaufen sind, um jeweils 10 Monate ab Ablaufdatum verlängert.
Betroffen sind:
Die Maßnahme ist auch in der Aktualisierung der Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen des BAG (Stand 06.07.2021) enthalten.
Hinweis: Der Name „Omnibus 2-Verordnung“ ist eine Arbeitsbezeichnung der Verordnung und hat nichts mit Omnibus-Fahrern zu tun. Die vorgenannten Ermächtigungen betreffen somit alle Kraftfahrer.
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