Das Generaldirektorat Mobility and Transport (DG Move) der Europäischen Kommission hat ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) veröffentlicht. Die AFIR setzt ehrgeizige Ziele für die Entwicklung der Ladeinfrastruktur im Straßenverkehr. Für schwere Nutzfahrzeuge sieht die europäische Richtlinie vor, dass ab 2025 Schnellladestationen alle 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrskernnetzes (TEN-V-Kernnetz) und alle 100 km entlang des TEN-V-Gesamtnetzes installiert werden sollen, wobei eine vollständige Netzabdeckung bis 2030 angestrebt wird. Zusätzlich sind Ziele für Übernachtladung auf sicheren Parkplätzen und für Zielortladung in allen städtischen Knotenpunkten definiert. Die AFIR berücksichtigt auch alternative Kraftstoffe für Nutzfahrzeuge: So müssen Wasserstoff-Tankstellen bis 2030 alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes und in jedem städtischen Knotenpunkt installiert werden. Für gasbetriebene Fahrzeuge (Bio-LNG/Bio-CNG) soll das Betankungsnetz bis 2025 vervollständigt werden. Dabei handelt es sich um eine Mindestinfrastruktur und nicht die optimale Infrastrukturbereitstellung, die vom Markt zu erbringen ist.
Nach Angaben von DG Move zeigt die Entwicklung der Ladeinfrastruktur in der Europäischen Union, insbesondere bei den Ladestationen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, große Fortschritte. Bis Ende 2024 ist die Anzahl der Ladepunkte auf etwa 845.000 steigen, was einem Anstieg von über 180 Prozent im Vergleich zu 2021 entspricht. Allerdings sind diese Ladepunkte auf Pkw ausgerichtet, während die Bedingungen für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge weiterhin unzureichend sind. Für die rund 13.500 in der EU zugelassenen batterieelektrischen Lkw ist die Nutzung bestehender Ladestationen mit einer Leistung von über 350 kW zwar grundsätzlich möglich, jedoch durch fehlende Abstellmöglichkeiten der Auflieger/Anhänger eingeschränkt. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 entlang des TEN-V Korridors mehr als 20.000 Lkw-taugliche Ladestationen zu errichten. Dieses Vorhaben soll zwar durch Mittel aus dem EU-Haushalt unterstützt werden, doch DG Move weist darauf hin, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Insbesondere müsse verstärkt in die Modernisierung der Stromnetze investiert werden, um den steigenden Energiebedarf decken zu können. Ohne solche Maßnahmen bleibt die Infrastruktur für E-Lkw unzureichend und stellt ein Hindernis für die Umsetzung der AFIR in den Mitgliedsstaaten dar.
Eine Überprüfung der AFIR ist bis Ende 2026 vorgesehen, wobei besonders der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schweren Nutzfahrzeugen berücksichtigt werden soll. Um den Ausbau zu beschleunigen müssen, nach Auffassung von DG Move, Kapazitätsengpässe im Stromnetz und mangelnde Transparenz bezüglich der verfügbaren Kapazitäten bereinigt werden. Außerdem sind vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie wettbewerbsfördernde Maßnahmen erforderlich
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