Mit Datum vom 10. Januar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) erlassen. Das neue Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010.
Mit dem neuen Schreiben werden zahlreiche Detailfragen neu geregelt. Grundsätzlich gilt, dass zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen solche Tätigkeiten zählen, die einen engen Bezug zum Haushalt haben. Der Haushalt muss dem Steuerpflichtigen entweder gehören oder durch Miete im Besitz sein. Haushalte im Inland sind solchen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt. Grundsätzlich sind nur Aufwendungen für Dienstleistungen auf Privatgelände begünstigt.
Das BMF-Schreiben und die darin enthaltenen Ausführungen mit Bezug zum Umzug sowie umfangreiche Informationen der AMÖ zu diesem Schreiben finden Sie hier:
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 / 9626-260.