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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hier: Neues Anwendungsschreiben zum § 35a EStG des BMF

Mit Datum vom 10. Januar 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) erlassen. Das neue Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010.

Mit dem neuen Schreiben werden zahlreiche Detailfragen neu geregelt. Grundsätzlich gilt, dass zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen solche Tätigkeiten zählen, die einen engen Bezug zum Haushalt haben. Der Haushalt muss dem Steuerpflichtigen entweder gehören oder durch Miete im Besitz sein. Haushalte im Inland sind solchen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt. Grundsätzlich sind nur Aufwendungen für  Dienstleistungen auf Privatgelände begünstigt.

 

Das BMF-Schreiben und die darin enthaltenen Ausführungen mit Bezug zum Umzug sowie umfangreiche Informationen der AMÖ zu diesem Schreiben finden Sie hier:
 

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Informationen der AMÖ (pdf, 68359 Byte)
Haushaltsnahe Dienstleistungen – BMF-Schreiben (pdf, 243193 Byte)

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