Fachvereinigung <br>Möbelspedition

Fachvereinigung
Möbelspedition

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz (vgl. VI 9 und 20/23) setzt mit Wirkung zum 2. Juli 2023 die EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht um. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind dann zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Informationen über strafrechtlich relevante Gesetzesverstöße sowie zur Einhaltung weiterer Vorschriften zum Umgang mit derartigen Informationen verpflichtet. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle erst zum 17. Dezember 2023.

https://www.gvn.de/rechtsabteilung/aktuelle-newsletter/artikeldetails/newsletter-20-2023

 

https://www.gvn.de/rechtsabteilung/aktuelle-newsletter/artikeldetails/newsletter-08-2023

 

Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft - Informationen (pdf, 162321 Byte)
Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft - Gesetzesblatt (pdf, 476106 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.