Anpassung im Rahmenvertrag Bundeswehr und Auswärtiges Amt für Auslandsumzüge
Aufgrund der Kostensteigerungen wurden mit dem Bundesverteidigungsministerium und dem Auswärtigen Amt einige, längst fällige Anpassungen vereinbart.
Die neuen Erstattungs-Sätze gelten rückwirkend für Umzüge, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen haben.
Die Änderungen finden Sie hier:
Anpassung im Rahmenvertrag Bundeswehr und Auswärtiges Amt für Auslandsumzüge (pdf, 134284 Byte)
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