2025-01-17 Nachtrag
Mittels Pressemeldung teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg soeben mit, dass das bis 17.01.2025 befristete Transportverbot nicht verlängert wird, da es aktuell keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS gebe.
2025-01-16
Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland im Bundesland Brandenburg ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Schafen, Schweinen und anderen Klauentieren. MKS ist für den Menschen nicht ansteckend und stellt kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar.
Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen eingerichtet. Unter anderem ist der Transport von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus diesen Zonen generell verboten.
Auswirkungen auf Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer:
Der Handel aus MKS-freien Gebieten Deutschlands ist im EU-Binnenmarkt weiterhin erlaubt.
Der Verlust des MKS-freien Status bedeutet, dass nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) für Exporte in Drittländer in vielen Fällen keine Veterinärbescheinigungen mehr ausgestellt werden können. Dies bedeutet, dass derzeit beispielsweise der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten praktisch unmöglich ist. Auch Drittländer können aufgrund des MKS-Ausbruchs die Einfuhr von Waren aus Deutschland mit sofortiger Wirkung verbieten. So hat beispielsweise Großbritannien die Einfuhr einiger tierischer Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse ausgesetzt.
Das deutsche Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf der Grundlage der offiziellen Meldungen an das Ministerium sowie auf der Grundlage eigener Recherchen in den Medien usw. eine Liste von Einfuhrverboten nach Ländern erstellt.
Hinweis des BMEL:
Die Liste unterliegt unvollständigen Informationen aus Drittländern und kurzfristigen Änderungen. In jedem Fall wird empfohlen, dass sich der Exporteur über den Importeur bei der für den Bestimmungsort zuständigen Veterinärbehörde nach den aktuellen Bedingungen/Einschränkungen erkundigt. Die Bedingungen können sich sehr schnell ändern.
Quelle: Deutsches Landwirtschaftsministerium (BMEL) / DSLV_2025-01-17_RW