2023-01-17
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) hat die Erstattungssätze für Umzüge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2023 angepasst. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Konditionen ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht das Erstellungsdatum des Umzugsangebotes. Demzufolge gelten die neuen Erstattungshöchstgrenzen für alle Umzüge, deren Beladung ab dem 1. Januar 2023 begonnen wurde bzw. beginnen wird.
Der besseren Übersichtlichkeit halber wurde das gesamte Vertragswerk einschließlich seiner Anlagen mit dem neuen Gültigkeitsdatum versehen, ohne dass es hierbei zu inhaltlichen Änderungen kam.
Unternehmen, die bereits Rahmenvertragspartner für Inlandsumzüge der Bundeswehr sind, müssen den Vertrag nicht nochmals neu zeichnen. Die „Unternehmensliste Mustervertrag Inland“ kann auf https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/umzug-mit-der-bundeswehr-im-inland heruntergeladen werden.
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