In der Vergangenheit erreichten die AMÖ immer häufiger Anfragen zu Stückguttransporten in der Möbelspedition.
So wurden für Verträge über den Transport einzelner Möbelstücke (z.B. bei ebay gekaufte Küchen) oder den Transport von Neumöbeln für Verbraucher die Muster für Umzugsverträge verwendet. Rechtlich handelt es sich bei diesen Transporten aber um Frachtgeschäfte, bei denen andere Haftungsgrenzen und Schadensmeldefristen gelten als beim Transport von Umzugsgütern.
Die AMÖ empfiehlt deshalb unverbindlich einen gesonderten Frachtvertrag für diese Geschäftsfelder anzuwenden. Den Frachtvertrag finden Sie hier:
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