Der Gesamtvorstand der AMÖ hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 beschlossen, eine überarbeitete Version der Allgemeinen Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition (ABSdM) unverbindlich zur Anwendung zu empfehlen. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Besonderheiten wurden zusätzlich umfangreiche Hinweise zu den neuen Bedingungen erarbeitet.
Die neuen Bedingungen und Hinweise für die Selbsteinlagerung haben wir für Sie ins Internet gestellt.
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