Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) hat die redaktionell überarbeitete Rahmenvereinbarung für Auslandsumzüge im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und des Auswärtigen Amtes sowie die Anlagen zur Rahmenvereinbarung mit den neuen Erstattungssätzen ab 2020 übermittelt.
Die Transportkosten wurden wie von der AMÖ angefragt um 3,73 % erhöht. Die Maut wird weiterhin separat für Hin- und Rückfahrt erstattet.
Die einzelnen Erstattungssätze für Vor- und Nacharbeiten sowie für Sonderleistungen für die Region Europa und für „Überseeumzüge“ wurden wie von der AMÖ angefragt um 3,73 % erhöht.
Die Erstattungssätze für Vor- und Nacharbeiten sowie für Sonderleistungen für die Region USA und Kanada wurden für die Vor- und Nacharbeiten in Deutschland ebenfalls um 3,73 % angepasst, für Leistungen in den USA und Kanada wie von der AMÖ angefragt um 1,65 %.
Gemäß Rückfrage beim BAIUDBw gelten die neuen Erstattungshöchstgrenzen für alle Umzüge, deren Beladung ab dem 1.1.2020 beginnt. Entscheidend ist der Beginn der Leistungserbringung.
Die folgenden, bisherigen temporären Erstattungen wurden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung nunmehr dauerhaft in die Rahmenvereinbarung überführt:
Die Abrechnungsstellen wurden seitens des BAIUDBw über die neuen Konditionen in Kenntnis gesetzt.
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