Aufgrund der Corana-Pandemie fallen bei der Durchführung von Umzügen erhöhte Kosten für die Möbelspedition an, die durch die Rahmenverträge für In- und Auslandsumzüge der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes nicht gedeckt sind.
Die seit dem vergangenen Jahr geführten Gespräche zwischen der AMÖ und dem BAUIDBw haben nicht zur von der AMÖ vorgeschlagenen Einführung von Pauschalen zur Deckung der pandemiebedingten Kosten geführt.
Die Vertreterinnen des BAUIDBw haben jedoch nunmehr Verständnis dafür gezeigt, dass erforderliche und notwendige Mehraufwendungen nach Einzelfallprüfung zu erstatten seien. Die Speditionen müssten dafür in den Abrechnungen entsprechende Mehraufwendungen, z. B. für geänderte Fahrtrouten, Einzelunterkünfte, Testungen, geltend machen und entsprechend belegen.
Hier finden Sie die Entwürfe möglicher Rechnungsanlagen für Inlands- und Auslandsumzüge:
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