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CBAM - Risiken für indirekte Zollvertreter

2024-01-30_UPDATE

 

CBAM - Europäisches CO2-Grenzausgleichssystem startet mit technischen Störungen

Aufgrund technischer Störungen in mehreren EU-Zollsystemen, unter anderem im ICS2-System und CBAM-Übergangsregister ist die rechtzeitige Abgabe des CBAM-Berichts für das vierte Quartal 2023 nicht allen Unternehmen möglich. Daher hat die EU-Kommission die Abgabefrist um 30 Tage verlängert. Die ersten drei CBAM-Berichte können bis zum 31. Juli 2024 geändert und korrigiert werden.

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