Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Sätze für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten veröffentlicht.
Die steuerlich zu berücksichtigenden Sätze wurden zum 1. März 2014 um rund 3 % angehoben. Zum 1. März 2015 werden die Sätze noch einmal um rund 2 % erhöht.
Die im Einzelnen gestalteten steuerlich anerkennungsfähigen Kosten nach der Aktualisierung finden Sie hier:
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