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Neue Steuersätze für Umzugsauslagen

Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Sätze für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten veröffentlicht.

Die steuerlich zu berücksichtigenden Sätze wurden zum 1. März 2014 um rund 3 % angehoben. Zum 1. März 2015 werden die Sätze noch einmal um rund 2 % erhöht.

 

Die im Einzelnen gestalteten steuerlich anerkennungsfähigen Kosten nach der Aktualisierung finden Sie hier:
 

Neue Steuersätze für Umzugsauslagen (pdf, 131049 Byte)

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