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Polen: Änderungen im SENT-System ab 1. Januar 2025

2025-01-23 Update / Reminder

Am 1. November 2024 hat Polen neue Meldepflichten für ausländische Transportunternehmen eingeführt. Diese betrafen zunächst Unternehmen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern. Am 1. Januar 2025 wurden die Regelungen auf Transportunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und EFTA-Staaten ausgeweitet.

 

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für ausländische Beförderer, die internationalen Straßengüterverkehr oder Kabotage in Polen durchführen, basierend auf:

  • Genehmigungen für internationalen Straßengüterverkehr
  • Multilateralen CEMT-Genehmigungen
  • Bilateralen Abkommen oder genehmigungsfreien Transporten (z.B. gemäß EU-Ukraine-Abkommen)
  • Kabotagegenehmigungen der polnischen Generalinspektion für Straßenverkehr.

Wie erfolgt die Meldung?

Transportunternehmer müssen vor Beginn des Transports auf polnischem Gebiet eine Meldung an das SENT-Register übermitteln. Dies geschieht über die PUESC-Plattform (https://puesc.gov.pl/), auf der drei Formulare bereitgestellt werden:

  • RMPD100: Registrierung der Güterbeförderung
  • RMPD: Aktualisierung
  • RMPD406: Überprüfung der Gültigkeit mit letzter GPS-Position

Eine Testplattform unter https://test.puesc.gov.pl/ ermöglicht es, sich zuvor mit der Funktionsweise der Formulare vertraut zu machen.

Quelle: DSLV_2025-01-21_RW

SENT-System_Merkblatt (PDF, 1474315 Byte)
SENT-System_Übersicht Anforderungen bei Transporten mit deutscher Beteiligung (PDF, 61793 Byte)

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