2025-01-23 Update / Reminder
Am 1. November 2024 hat Polen neue Meldepflichten für ausländische Transportunternehmen eingeführt. Diese betrafen zunächst Unternehmen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern. Am 1. Januar 2025 wurden die Regelungen auf Transportunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz und EFTA-Staaten ausgeweitet.
Wer ist betroffen?
Die Meldepflicht gilt für ausländische Beförderer, die internationalen Straßengüterverkehr oder Kabotage in Polen durchführen, basierend auf:
Wie erfolgt die Meldung?
Transportunternehmer müssen vor Beginn des Transports auf polnischem Gebiet eine Meldung an das SENT-Register übermitteln. Dies geschieht über die PUESC-Plattform (https://puesc.gov.pl/), auf der drei Formulare bereitgestellt werden:
Eine Testplattform unter https://test.puesc.gov.pl/ ermöglicht es, sich zuvor mit der Funktionsweise der Formulare vertraut zu machen.
Quelle: DSLV_2025-01-21_RW
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