Vermehrt erhalten Verbände Informationen über Kommunalbehörden, die bei Umzügen grundsätzlich, aber insbesondere mit zum Beispiel Aufzügen, eine Absperrung wie bei Baustellen üblich verlangen. Auch für Umzugsunternehmen gelten die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Sobald Arbeiten Auswirkungen auf den Verkehr – auch nur den Fußgängerbereich betreffend – haben, sind Betriebe verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenquellen zu warnen. Diese Ausrichtung der Anforderungen scheint leider nicht mehr umkehrbar, Schulungen werden notwendig. Der Schwesterband VVWL aus Münster kann zeitnah ein vergleichsweise kostengünstiges und auf unser Umzugsgewerbe ausgerichtetes Schulungsangebot des Kooperationspartners MORAVIA Akademie + Verlag GmbH aufzeigen und bietet auch allen Mitgliedern der Fachvereinigung Möbelspedition im GVN die Möglichkeit zur Teilnahme.
Der VVWL weist explizit darauf hin, dass dieses Seminar am Markt ansonsten nur relativ selten, nicht regional und insbesondere nicht möbelspeditions-gewerbe-spezifisch angeboten wird. Zudem geht der VVWL davon aus, dass zukünftig jedes Umzugsunternehmen eine verantwortliche Person gem.RSA 21undMVAS 99 im eigenen Betrieb vorhalten muss.Dies erscheint auch schon notwendig bei Umzügen mit einfachen Entladevorgängen vom LKW.
SEMINAR: Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen für Möbelspeditionen (gem. MVAS)
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihrer Verkehrssicherungspflicht angemessen nachzukommen. So werden Sie befähigt, die Sicherung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle fachgerecht durchzuführen. Ziel ist die Qualifikation für den Verantwortlichen gem. RSA 21 und MVAS 99.
Inhalte
Gut zu wissen
Dieses Seminar behandelt speziell die Sicherungseinsätze der Möbellogistik. Für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle durch Haltverbotszeichen (Zeichen 283-10 und 283-20 mit dem Zusatzzeichen 1040-34) gelten konkrete Vorschriften, ebenso für die Sicherungsmaßnahmen. Eine fehlerhafte Absicherung der Arbeitsstelle kann im Schadensfall zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft, hat dafür Sorge zu tragen, dass vor dieser angemessen gewarnt wird, so dass Dritte möglichst nicht gefährdet werden. Diese Verkehrssicherungspflicht ist eine Rechtspflicht. Wer es unterlässt ihr nachzukommen, macht sich ggf. strafbar.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Möbelspeditionen und Umzugsunternehmen, welche als Verantwortliche für die Sicherung der Arbeitsstelle in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden. Für den Erhalt des für Ihren Betrieb benötigten MVAS-Qualifikationsnachweises ist zwingend Voraussetzung, dass der Teilnehmer der deutschen Sprache mächtig ist (B2-Niveau gem. Europäischem Referenzrahmen für Sprachen).
Termine Onlineseminare (Seminarpreis 180,00 € pro Teilnehmer (zzgl. MWSt.)):
Weitere Termine werden nur bei Bedarf vorbereitet.
Die Mindest-Teilnehmerzahl beträgt jeweils 10 Personen, maximal sind 25 Personen vorgesehen.
Bitte melden Sie sich und Ihre Mitarbeiter baldmöglich mit dem beigefügten Anmeldeformular zu einem der Seminare an. Bei der Vergabe der Plätze gilt das "Windhund-Prinzip".
Bei Fragen zu den Schulungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
VVWL - Landesverband Möbelspedition und Logistik -