Laut Mitteilung des DSLV werden in Polen, Österreich und Tschechien humanitäre Hilfstransporte von der Maut befreit. In Ungarn sind humanitäre Sendungen standardmäßig von Transportbeschränkungen befreit. Die Lkw- Fahrer müssen lediglich eine Erklärung vor Beginn des Transports ausfüllen.
Polen: Mautbefreiung für Lkw für humanitäre Transporte
Die polnische Regierung hat beschlossen, die mautfreie Durchfahrt von Lkw durch Polen über das E-Maut-System zu ermöglichen.
Organisationen, die den Transport von humanitärer Hilfe planen, werden gebeten, folgende Informationen zu übermitteln
- Anzahl der Fahrzeuge im Konvoi,
- Kennzeichen der Fahrzeuge,
- Angabe des Landes, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind, und
- wenn möglich, die ungefähre Dauer der Fahrt auf polnischem Gebiet (in beide Richtungen).
Um eine Ausnahmegenehmigung für einzelne Fahrzeuge oder einen Konvoi mit humanitären Hilfsgütern zu erhalten, sollten alle oben genannten Informationen per E-Mail an das Ministerium für Infrastruktur geschickt werden: humanitarianaid@mi.gov.pl.
Wenn die Route eines Fahrzeugs oder eines Konvois mit humanitärer Hilfe durch einen der gebührenpflichtigen Autobahnabschnitte führt, die von privaten Unternehmen verwaltet werden, ist es außerdem möglich, diese Fahrzeuge von der Mautpflicht zu befreien, sofern sie sich im Voraus mit dem entsprechenden Konzessionär in Verbindung setzen und ebenfalls Informationen an die oben genannte Adresse übermitteln.
Hier finden Sie die Kontaktdaten für alle mautpflichtigen Autobahnen in Polen:
- A1 Autobahn Gdańsk-Toruń - Konzessionär: Gdańsk Transport Company S.A.
- A2 Autobahn Świecko-Nowy Tomyśl, Nowy Tomyśl-Konin - Konzessionäre: Autostrada Wielkopolska S.A., Autostrada Wielkopolska II S.A.
- Autobahn A4 Kattowitz-Kraków - Konzessionär: Stalexport Autostrada Małopolska S.A.
Quelle ZMPD
Österreich: Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine
Humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine können in Österreich von der Maut befreit werden. Die folgenden Antragsformulare müssen ausgefüllt und vor Beginn der Fahrt an ausnahmeantrag@asfinag.at übermittelt werden:
Anlage 3B: Antrag auf Befreiung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (V 67)
Anlage 3C: Antrag auf Befreiung von der Mautpflicht für Straßenabschnitte (V 67)
Quelle: AISC
Ungarn: Befreiung von Transportbeschränkungen für humanitäre Sendungen
In Ungarn sind humanitäre Sendungen standardmäßig von Transportbeschränkungen befreit.
Es muss jedoch eine kurze Erklärung in ungarischer Sprache ausgefüllt werden: siehe beigefügtes Dokument (ungarisch und englisch).
Die Regierungsverordnung 190/2008 (VII. 29.) sieht Beschränkungen für schwere Lastkraftwagen vor. Gemäß Artikel 5(2)2 des Erlasses gilt die Verkehrsbeschränkung nicht für Lastkraftwagen der Umweltklasse 7 (EURO 3) oder höher, die auf Initiative einer humanitären Organisation humanitäre Sendungen befördern.
Hier die Erklärung, die vom Fahrer ausgefüllt und mitgeführt werden muss, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können.
Quelle: MKFE
Mautbefreiung in Tschechien
Auch in Tschechien sind ab sofort Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen für humanitäre Hilfslieferungen im Zusammenhang mit der Krise in der Ukraine von der Mautpflicht befreit.
Diese Anweisungen gelten für den Transit von Fahrzeugen durch die Tschechische Republik im Falle von:
- Transport von humanitärer Hilfe in die Ukraine mit Fahrzeugen, die in der Tschechischen Republik und im Ausland zugelassen sind
- Diese Bedingungen gelten für beide Fahrten (Hin- und Rückfahrt)
Hier finden Sie das Verfahren für die Meldung des Transits von Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die humanitäre Hilfe durch die Tschechische Republik in die Ukraine bringen:
Quelle: CESMAD BOHEMIA
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