Fachvereinigung <br>Möbelspedition

Fachvereinigung
Möbelspedition

Änderung StVZO mit geänderten Pflichten zur Prüfung von digitalen Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist am 19. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 191 veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Hauptsächlich enthält die Verordnung Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die sich auf die Prüfung und den Einbau von Fahrtenschreibern und Kontrollgeräten beziehen.

 

So regelt etwa die Änderung des § 57 b StVZO die Pflicht des Halters von ausrüstungspflichtigen Kraftfahrzeugen, auf eigene Kosten den Einbau von Fahrtenschreibern und digitalen Kontrollgeräten prüfen sowie innerhalb von 24 Monaten nach Einbau eine erste Nachprüfung vornehmen zu lassen. Die Pflicht der Halter von mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgerüsteten Kfz, die Geräte nach jedem Einbau, jeder Reparatur, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des Reifenumfangs prüfen zu lassen, enthält der neu gefasste § 57 d Abs. 2 StVZO. Auch die Vorschriften zur Prüfung des Einbaus von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen wurden in § 60 StVZO neu formuliert.

 

Darüber hinaus ergänzen die neu gefassten Anlagen XVIII a bis d zur StVZO umfangreiche Vorschriften für die Prüfung von Fahrtenschreibern, die Durchführung der Prüfung von Fahrtenschreibern sowie Anforderungen an die für die Prüfung von Fahrtenschreibern zugelassenen Stellen und Werkstätten. Der Text der Änderungsverordnung kann der Anlage zu dieser Mail entnommen werden.

Änderung StVZO - Bundesgesetzblatt (PDF, 811288 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.