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Ausgesetzte Fahrverbote ausschließlich für Transporte von Impfstoffen

Ausschließlich für den Transport von Impfstoffen haben eine Reihe von Bundesländern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und zum Teil auch das Samstagsfahrverbot für Lkw nach der Ferienreiseverordnung ausgesetzt.

Alle übrigen Straßengütertransporte unterliegen wieder den einschlägigen zeitlichen Beschränkungen.

 

Eine aktuelle Übersicht der Bundesländer finden Sie hier:

Ausgesetzte Fahrverbote für Transporte von Impfstoffen - Übersicht der Bundesländer (pdf, 9054 Byte)

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