Mit einem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollen die neuen Mautteilsätze zur Anlastung der vom Straßengüterverkehr verursachten Infrastruktur-, Luftverschmutzungs- und Lärmkosten zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die angekündigten zusätzlichen CO2-basierten Mautteilsätze sollen nach Angaben des BMDV in einem gesonderten Gesetz geregelt werden.
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