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Entwurf der 13. Lang-LKW-Änderungsverordnung

2024-11-18

Zum Entwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung hat der DSLV fristgerecht Stellung genommen. Der Verordnungsentwurf beinhaltet eine umfangreiche Ergänzung des Positivnetzes um etwa 400 neue Streckenabschnitte des nachgelagerten Straßennetzes, die vom DSLV ausdrücklich begrüßt wird.

 

Weil zwischen der letzten entscheidungsreifen Erweiterung des für den Lang-Lkw befahrbaren Netzes und deren Inkrafttreten mehr als zwei Jahre lagen, fordert der DSLV eine fortlaufende Aktualisierung der Positivliste und einen Erlass der Änderungsverordnungen in kürzeren Abständen von je sechs Monaten. Darüber hinaus erneuert der Verband seine Forderung nach einer zeitlichen Entfristung der Zulassung des verlängerten Sattelaufliegers (Lang-Lkw Typ 1), dessen Einsatzmöglichkeit in Deutschland nach geltendem Recht bereits Ende 2026 ausläuft, obwohl das EU-Recht eine Befristung bis Ende 2028 erlaubt hätte.

 

Darüber hinaus verweist der DSLV auf die unnötige Einschränkung des Lang-Lkw Einsatzes in Deutschland durch das in der Lang-Lkw Ausnahmeverordnung verankerte Beförderungsverbot für gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen und wiederholt seine Forderung, den Transport von als Gefahrgut klassifizierten Handelsgütern in UN-genormten Verpackungen (Versandstücke gem. ADR) in Lang-LKW grundsätzlich zuzulassen.

13. Lang-LKW-Änderungsverordnung - Stellungnahme (PDF, 184142 Byte)

2024-10-28

Das BMDV hat den Verbänden den Entwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersendet. Der Entwurf zur Änderung der geltenden Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung enthält ausschließlich die aktualisierte Auflistung der Streckenabschnitte des so genannten „Positivnetzes“, das von den Lang-Lkw Typen 2 bis 5 in Deutschland befahren werden darf. Seit dem Inkrafttreten der elften Änderungsverordnung der Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung wurden dem Positivnetz keine neuen Strecken des nachgelagerten Straßennetzes mehr hinzugefügt. Die nun veröffentlichte 13. Änderungsverordnung enthält darum 450 neue Streckenabschnitte, die von den Bundesländern bis Ende August 2024 genehmigt und dem BMDV gemeldet wurden. Dem DSLV wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein gesonderter Ausweis der neu hinzugefügten Strecken aus technischen Gründen leider nicht möglich sei.

 

Die Verbände haben die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15. November 2024. Parallel dazu läuft die Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien, die bis zum 1. November 2024 abgeschlossen sein soll.

 

Der DSLV wird zu dem Verordnungsentwurf Stellung beziehen und sich dabei nicht alleine auf den Umfang des Positivnetzes beziehen, sondern auch seine Forderungen nach einer Ausweitung der nationalen Einsatzmöglichkeiten des Lang-Lkw – insbesondere des Typ 1 Verlängerter Sattelauflieger – wiederholen. Bitte teilen Sie uns Ihre Stellungnahmen und Anmerkungen bis zum 13. November 2024 mit, damit wir diese in unserer Stellungnahme mitberücksichtigen können.

13. Lang-LKW-Änderungsverordnung - Referentenentwurf (pdf, 815051 Byte)

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