2025-11-13
Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferketten-Sorgfaltspflichten bringen viele Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, an die Grenze des Leistbaren – das hat inzwischen auch die EU selbst erkannt. Das heute beschlossene Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments zum Omnibuspaket I ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zu mehr Realitätssinn in der europäischen Regulierung.
Die vom EU-Parlament vorgeschlagenen Schwellenwerte für die Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) würden einen Großteil der mittelständischen Logistikunternehmen von direkten Berichtspflichten befreien. Besonders zu begrüßen ist auch die bei der CSDDD vorgesehene Einschränkung der systematischen Berichtsanfragen an kleinere Zulieferer und Geschäftspartner. Dennoch wird der „Trickle-Down-Effekt“ auch außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen weiter wirken. Umso wichtiger ist neben der Vereinfachung und Reduzierung der Berichtsstandards für alle Unternehmen, dass Auftraggeber nicht over-compliant handeln und Ihre Dienstleister nicht überfordern.
Jetzt kommt es darauf an, dass die starken Entlastungsimpulse in den Trilog-Verhandlungen nicht verwässert werden und die Reform noch 2025 abgeschlossen wird. Unternehmen müssen verbindlich planen können – beim Aufbau von ESG- und Due-Diligence-Prozessen, darauf ausgelegten IT-Infrastrukturen und bei Vertragsgestaltungen mit Auftraggebern und Subdienstleistern.
Deutschland muss bei den Verhandlungen als treibende Kraft für eine Entbürokratisierung auftreten. Auch national braucht es schnelle und wirksame Entlastungen. Die Umsetzung der Vereinfachungen im nationalen Recht muss zeitnah und strikt nach dem „1:1“-Prinzip erfolgen. Deutsche Sonderwege darf es nicht mehr geben.
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Beiträge zum CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) lesen Sie in der Rubrik "Steuern, Zoll und Außenwirtschaft"
z.B. 2025-10-22: Omnibus-Paket I zur Vereinfachung der CBAM-VO veröffentlicht
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