Aufgrund der Verzögerungen bei der Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Generation hat sich das BMDV mit den Bundesländern auf eine Übergangslösung für die Zulassung von Neufahrzeugen ab dem 21. August geeinigt. Das BALM wird Verstöße gegen die Ausrüstungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen zunächst nicht ahnden. Auch andere Mitgliedsstaaten haben Toleranzregelung vorgesehen. Eine Zusammenfassung und weitere Erläuterungen hier.
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