Als Beitrag zur Erreichung der gesetzlich beschlossenen Klimaneutralität bis 2045 (Deutschland) bzw. bis 2050 (EU) fordert der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einem aktuellen Positionspapier ordnungs- und steuerpolitische Anreize für die Produktion klimaneutraler Kraftstoffe. Diese sollen ebenso für den Hochlauf konventioneller Biokraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe wie für Renewable Fuels of Non Biological Origin – RFNBO – (Wasserstoff, E-Fuels) wirken. Nur so könne der riesige Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren weitgehend klimaneutral betrieben und der Markthochlauf von Brennstoffzellen- und Wasserstoffverbrenner-Lkw gefördert werden. Deutlich offensiver als bislang unterstreicht der VDA damit einen „technologieoffenen Ansatz“. Die Forderung ist aus der Erkenntnis entstanden, dass unter den aktuellen Bedingungen auch im Jahr 2030 noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen unterwegs sein werden, für die heute (immer noch) eine flächendeckend Tankinfrastruktur besteht.
Dem VDA zufolge müssten für die Kraftstoff- und Energiewirtschaft mithilfe politischer Unterstützungsinstrumente verlässliche Investitionssignale für einen schnellen und skalierbaren Technologie- und Markthochlauf zur Produktion von ausreichend klimaneutralen Kraftstoffmengen entstehen. So könnte mit klimaneutralen Kraftstoffen der Verkehrssektor parallel zur E-Mobilität vollständig defossilisiert werden. Der Wirtschaftsverband Fuels & Energy (en2x), der für seine Industrie schon lange Planungs- und Investitionssicherheit für die Produktion alternativer Kraftstoffe anmahnt, unterstützt diese Position fachlich und politisch.
Mit der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sind die rechtlichen Voraussetzungen auch vorhanden. Die EU-Richtlinie muss bis Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Für konventionelle und abfallbasierte Biokraftstoffe hat Brüssel zwar Obergrenzen festgelegt, bei fortschrittlichen Biokraftstoffen (wie HVO100) und RFNBO besteht hingegen ausreichend Spielraum in der nationalen Umsetzung, mit dem Klimalücken im Verkehrssektor, d. h. im Straßen- und Schienenverkehr sowie im Flug- und Schiffsverkehr, geschlossen werden können. Auch der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) signalisiert unterstützende Begleitung dieses Ansatzes. Dieses ist deshalb bemerkenswert, weil die Gegner einer E-Fuels-Strategie stets auf zu knappe Ressourcen und auf eine Nutzungskonkurrenz zwischen dem Luftverkehr, der auf keine sonstigen Alternativen zurückgreifen kann, und dem Straßenverkehr verweisen. In der Massenproduktion alternativer Kraftstoffe sieht also auch die Luftfahrt Chancen durch ausreichende Verfügbarkeiten für sämtliche Verkehrsträger
Für die Durchsetzung ihrer Forderungen machen VDA und en2x der Politik ein klares Angebot: Sofern verbindliche, durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe entstehende THG-Minderungsquoten im Straßenverkehr festgelegt werden (2030: 30 Prozent; 2035: 60 Prozent; 2040: 90 Prozent; 2045: 100 Prozent), wird ein Verkaufsverbot für fossile Kraftstoffe an deutschen Tankstellen ab 2045 akzeptiert.
Die Positionen von VDA und en2x stehen grundsätzlich im Einklang mit der bisherigen Positionierung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik in Bezug auf alternative Kraftstoffe. Sofern aus unseren Gremien Zweifel hieran entstanden sind, bitten wir um kurze Rückmeldung möglichst bis 9. September 2024 an SBrueck@dslv.spediteure.de.
DSLV_2024_08_22_SB