Allgemeine Informationen

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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Hier finden Sie die niedersächsische Ausnahmeregelung vom 3. März 2022, wonach gewerbliche Beförderungen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Niedersachsen ab dem 6. März 2022 bis einschließlich 26. Juni 2022 ausgenommen werden:

Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbot Hilfslieferungen wg. Krieg in der Ukraine (pdf, 86269 Byte)

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