Hier finden Sie die niedersächsische Ausnahmeregelung vom 3. März 2022, wonach gewerbliche Beförderungen, die der unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Niedersachsen ab dem 6. März 2022 bis einschließlich 26. Juni 2022 ausgenommen werden:
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