Hannover (18. März 2019). Der GVN lehnt den Vorstoß von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einer Verschärfung der Nachunternehmerhaftung für die KEP-Branche als bürokratisch und falsch ab. „Es muss vielmehr durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt werden, dass die bestehenden Vorschriften eingehalten werden. Wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern mehr Kontrollen“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.
Auf Bundesratsinitiative von Niedersachsaen und Bremen, die am 15.03.2019 in der Länderkammer beraten wurde, beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verschärfte Haftungsregelungen für Arbeitgeber von Paketzustellern zu schaffen. Die Regelungen sollen sich inhaltlich an den Vorschriften für die Fleischwirtschaft orientieren. Hintergrund für die geplanten Regelungen sind die Anfang Februar vom Zoll durchgeführten Kontrollen bei Paketzustellern, bei denen zahlreiche Fälle von Verstößen gegen das Mindestlohn- und das Arbeitszeitgesetz sowie von Schwarzarbeit festgestellt worden sein sollen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält den Vorstoß seines Kollegen Heil - den Auftraggeber haftbar zu machen, der selbst keine Möglichkeit hat, diese Dinge bei Subunternehmern zu kontrollieren - für den falschen Weg. „Die jetzt erhobenen Forderungen des Arbeitsministers gehen am Problem vorbei“, sagte Altmaier.
Der GVN befürwortet faire Arbeitsbedingungen bei allen KEP-Zustellern und Lagerarbeitern, kritisiert allerdings die zu geringe Kontrolldichte und Anwendung bestehender Gesetze. Das Prinzip: „Wer Arbeit an Subunternehmer auslagert, bleibt trotzdem dafür verantwortlich“, gilt schon heute.