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Aktualisierte niedersächsische Coronaverordnung - gültig ab 25.08.2021

Das Land Niedersachsen hat heute die aktualisierte Niedersächsische Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung tritt morgen, den 25. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 22. September 2021 außer Kraft.

Es gibt künftig drei Warnstufen. Die nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in der Regel ab dem übernächsten Tag.

Der Leitindikator „Neuinfektionen“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz wird je Landkreis und Kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.

Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen (7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Hier finden Sie den Verordnungstext ( letzte Entwurfsfassung – die rechtsförmliche Prüfung steht noch aus), die Pressemitteilung der Landesregierung und Grapfiken und Schaubilder zum besseren Verständnis.

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